Zahlungsfrist

Wenn Sie etwas auf Rechnung kaufen, ist auf der Rechnung nahezu immer ein Zahlungsziel vermerkt. Dabei kann es sich um einen Zeitraum handeln (etwa „innerhalb der nächsten 14 Tage“) oder der Händler gibt ein Datum an, bis zu dem Sie gezahlt haben müssen. Wenn ein Zeitraum angegeben ist, beginnt die Zahlungsfrist mit dem Tag, an dem Sie die die Rechnung erhalten. Dabei gibt es keine Formvorschrift, eine Rechnung per Mail ist daher zulässig.

Was passiert bei Überschreiten der Zahlungsfrist?

Wenn Sie – aus welchen Gründen auch immer, die angegebene Zahlungsfrist versäumen, wird der Händler Sie mittels einer Zahlungserinnerung bzw. Mahnung auf diesen Umstand hinweisen. Nach der ersten Mahnung sind Sie im Regelfall im Verzug und müssen damit rechnen, dass weitere Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie nicht zeitnah zahlen. Im Regelfall wird der Händler mehrere Mahnungen versenden, bevor er weitere Schritte wie etwa die Einschaltung eines Inkassounternehmens unternimmt.

Es ist wichtig zu wissen, dass es zur Einhaltung einer Zahlungsfrist auf den Eingang des Betrages auf dem Konto des Schuldners ankommt, nicht auf das Datum der Überweisung. Dies ist speziell dann von Bedeutung, wenn es darum geht, ob Sie zum Ersatz von Inkasso- oder Rechtsanwaltsgebühren verpflichtet sind.