Inkasso

Inkasso bezeichnet den geschäftsmäßigen Einzug von Forderungen im eigenen oder fremden Namen. Dabei wird zwischen Treuhand-Inkasso und dem Forderungskauf unterschieden. Beim Treuhand-Inkasso erhält das Inkassobüro eine Vollmacht von Ihrem Gläubiger und treibt die Forderung in dessen Namen ein. Beim Forderungskauf dagegen kauft das Inkassobüro Ihrem Gläubiger die Forderung ab und tritt somit an dessen Stelle, inklusive aller Rechte und Pflichten. Der wesentliche Unterschied für Sie als Schuldner ist, dass beim Treuhand-Inkasso Inkassogebühren verlangt werden dürfen, beim Forderungskauf dagegen nicht. Wenn Sie einen Brief von einem Inkassounternehmen erhalten und dort zusätzlich zu der Hauptforderung Inkassogebühren geltend gemacht werden, sollten Sie sich also immer rückversichern, um welche Inkassoform es sich handelt.

Diese Gebühren können von einem Inkassobüro verlangt werden

Wenn Sie einen Brief von einem Inkassobüro bekommen, bedeutet dass in der Regel, dass Sie eine offene Rechnung trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen haben. Da es in der Branche das ein oder andere schwarze Schaf gibt, sollten Sie sich in jedem Fall vergewissern, dass die Forderung tatsächlich existiert und Sie noch nicht gezahlt haben.

Mit dem Einschalten des Inkassobüros entstehen weitere Kosten, die Sie auch ersetzen müssen, wenn Sie gegenüber dem Gläubiger im Verzug sind. Jedoch müssen Sie nicht alle Kosten ersetzen. Die folgenden Positionen kann ein Inkassobüro zusätzlich zu der Hauptforderung geltend machen:

Diese Kosten müssen Sie dem Inkassobüro nicht ersetzen

Oft wird jedoch auch Ersatz für Kosten verlangt, für den es keine Grundlage gibt. Dazu zählen insbesondere:

Wenn das Inkassobüro bestimmte Forderungen zu Unrecht geltend macht, sollten Sie diesen Forderungen widersprechen und Sie natürlich auch nicht bezahlen.

So vermeiden Sie Inkassokosten

Die beste Methoden, Inkassokosten zu vermeiden, ist natürlich, offene Rechnungen rechtzeitig, spätestens jedoch nach der ersten Mahnung zu bezahlen. Allerdings ist das aus verschiedensten Gründen nicht immer möglich. Wenn Sie erkennen, dass Sie eine Rechnung nicht begleichen können, dann empfiehlt es sich, sofort mit dem Händler Kontakt aufzunehmen. Oft zeigen sich diese kulant und lassen sich auf eine längere Frist oder eine Ratenzahlung ein.

Oftmals findet sich der Tipp, nach dem Erhalt eines Inkassobriefs die Hauptforderung direkt an den Gläubiger zu überweisen und alle weiteren Zahlungsaufforderungen des Inkassobüros zu ignorieren. Zwar kann dies zum Erfolg führen, Sie müssen sich aber darüber im Klaren sein, dass das Risiko besteht, dass das Inkassobüro ein Mahnverfahren einleitet oder im Extremfall sogar auf Zahlung klagt.