Bei der Schufa Holding AG handelt es sich um eine privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in Wiesbaden, die Ihre Vertragspartner mit Auskünften zu der Bonität Dritter versorgt. Sie ist Deutschlands meistgenutzte Wirtschaftsauskunftei und bearbeitet pro Jahr knapp 129 Millionen Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Lediglich bei etwa zwei Millionen dieser Anfragen handelt es sich um Selbstauskünfte an Verbraucher.
Die Schufa sammelt und verarbeitet Daten über 64,4 Millionen natürliche Personen und 5,2 Millionen Unternehmen. Aus diesen Daten errechnet sie mehrere Scorings. Vor einem Vertragsschluss, unter anderem auch vor einem Rechnungskauf, kann Ihr potentieller Geschäftspartner über die Schufa Auskünfte über Ihre Bonität einholen.
Die Daten, die die Schufa erhebt und speichert, werden zum großen Teil von ihren Vertragspartnern an die Wirtschaftsauskunftei gemeldet. Damit Banken und andere Vertragspartner Daten über Sie an die Schufa melden dürfen, benötigen sie Ihre Einwilligung. Diese Einwilligung ist oft in Verträgen enthalten, die Sie mit Banken, Mobilfunkunternehmen oder anderen Unternehmen schließen.
Zu den durch die Schufa erhobene Daten zählen unter anderem:
Nicht gespeichert werden Daten zum Arbeitgeber, zum Familienstand, zum Einkommen, zum Kontostand oder zu Depotwerten. Welche Daten die Schufa über Sie persönlich gespeichert hat, können Sie mittels einer Selbstauskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz in Erfahrung bringen. Dies ist einmal im Jahr kostenlos möglich. Wenn Sie in den gespeicherten Daten Fehler entdecken, können Sie sich sowohl an die Schufa als auch an den jeweiligen Vertragspartner wenden und die Korrektur der Daten verlangen.
Die Schufa ist verpflichtet, die erhobenen Daten nach einer bestimmten Speicherperiode wieder zu löschen. Die Fristen hierfür gehen von 12 Monaten für Anfragen für Finanzprodukte bis zu 10 Jahren für die Ankündigung einer Restschuldbefreiung. Die meisten Daten, wie etwa abgezahlte Kredite, Kreditkartenkonten, Informationen zu fälligen Forderungen oder die Abgabe einer Vermögensauskunft werden nach drei Jahren wieder gelöscht.